Case Study Datenschutzerklärung
Erstellung einer Datenschutzerklärung durch einen auf Datenschutz spezialisierten Anwalt
Die Webseite ist Aushängeschild des Unternehmens und ist zudem uneingeschränkt öffentlich. Fehler und Ungenauigkeiten in der Datenschutzerklärung können vor allem im Internet ungewollte Folgen für das Bild des Unternehmens haben. Wie auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte die Datenschutzerklärung von einem Spezialisten erstellt und geprüft sein.
Rechtliche Anforderung für Datenschutzerklärungen
Gemäß § 13 TMG sind Webseitenbetreiber verpflichtet, den Nutzer über die Datenverarbeitung auf dem jeweiligen Angebot vor Beginn des Nutzungsvorgangs zu unterrichten.
§ 13 TMG sagt: Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des „Europäischen Wirtschaftsraums“ in allgemein verständlicher Form zu unterrichten.
Diese Unterrichtung erfolgt sinnvoller Weise über die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung. Die Begrifflichkeit Datenschutzerklärung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat sich in der Praxis allerdings etabliert.Soweit § 13 TMG fordert, dass Art, Umfang und Zweck der Erhebung der Daten genau dargelegt werden sollen, sind alle Anwendungen des Webangebots, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, zu benennen.
Personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang sind nach der Definition des § 3 BDSG alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Neben den Daten wie Name oder E-Mail-Adresse müssen nach aktueller Rechtsauffassung auch die IP-Adresse oder ein Cookie-Profil als personenbezogenes Datum angesehen werden.
Projektverlauf
1. Vorbereitung
Im Rahmen der Projektvorbereitung prüfen wir Ihre aktuelle Datenschutzerklärung und Webseite auf Datenschutzgesichtspunkte. Wir erstellen dann eine Liste der datenschutzrelevanten Funktionenen, die Sie mit Ihrem Entwickler abstimmen können.
2. Entwurfsphase
In der Entwurfsphase erkennen wir auch schon die ersten Datenschutzherausforderungen. Wir werden Sie im Rahmen der Entwurfserstellung auf die Stolpersteine bei Webseiten hinweisen. So stellt der Einsatz von Social Network Plugins wie Facebook Like Button oder Google+ eine besondere Herausforderung für den Webseitenbetreiber dar. In vielen Fällen sind die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Websitehoster(Rechenzentrum), dem Entwickler oder dem Designer der Webseite für den Datenschutz nicht ausreichend. Wir weisen Sie hier in geeigneter Weise auf Risiken hin und geben Hinweise, wie Sie diese einfach abstellen können.
3. Finalisierung
In der Finalisierungsphase stimmen wir den Entwurf der Datenschutzerklärung mit Ihren Anpassungen und individuellen Wünschen ab. Im Ergebnis erhalten Sie eine maßgeschneiderte, anwaltlich geprüfte Datenschutzerklärung.
Ihre Investition
Wir erstellen die Datenschutzerklärung einer Webseite für eine Pauschale von 476,- Euro (incl. 19% MwSt.).