Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält auf seiner Webseite eine Leitfaden für Datenschutzeinstellung in Facebook bereit:
Tipps für den persönlichen Datenschutz bei Facebook
Exemplarisch sind die Themen:
- Pseudonym
Der hamburgische Beauftrage für den Datenschutz sieht die AGB von Facebook, die den Klarnamen fordern, als unzulässig und damit unwirksam an. Er räumt aber ein, dass Facebook zur Zeit Konten fegen fehlendem Klarnamen löscht. - Option Freunde Finden
birgt die Gefahr des Datenbaflusses des persönlichen Adressbuches nach Amerika. - Privatsphäre-Einstellungen
als Steuerelement der Sichtbarkeit des Profils im Netz z.B. für Suchmaschinen. - Facebook Apps
Die Datenfreigabe an verschiedene Apps, wie Spielen innerhalb von Facebook kann dazu führen, dass die App Anbieter auch Daten über Facebook Freunde einsehen kann. - Werbung
Facebook ist in speziellen Einstellungsvarianten berechtigt, den Username in Werbeanzeigen anzuzeigen. - Chronik
Die Löschung der Chronik bzw. das aktive Steuern ist ein wichtiges Datenschutzinstrument.