Die EU Datenschutzverordnung hat, so Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, weiterhin Nachholbedarf.
Insbesondere im öffentlichen Bereich deckt die Verordnung die aktuelle deutsche Regelung noch nicht ab.
Datenschutz Rechtsanwalt
Die EU Datenschutzverordnung hat, so Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, weiterhin Nachholbedarf.
Insbesondere im öffentlichen Bereich deckt die Verordnung die aktuelle deutsche Regelung noch nicht ab.