Die Frage, wie mit dynamischen IP Adressen umzugehen ist, stellt sich regelmäßig in der betrieblichen Praxis. Da es sich bei der IP Adresse um ein Nutzungsdatum handelt, ist das grundsätzlich einschlägige Recht das Telekommunikationsrecht.
Der Frage haben sich sowohl der BHG unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=dafc017108b189836c5eba434b8c1e1f&nr=54979&pos=11&anz=31&Blank=1.pdf als auch „Sächsische Datenschutzbeauftragte“ unter http://www.saechsdsb.de/ipmask/ gewidmet. Für Unternehmen, die nicht Telekommunikationsdiensteanbieter sind, bleibt festzustellen, dass es an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung mangelt.
Im Ergebnis kann wohl nur auf die Rechtsauffassung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer Best Practice Auslegung zurückgegriffen werden.