Wie das OLG München in seinem Urteil Az. 29 U 1682/12 am 27.09.2012 entschieden hat, ist die Bestätigungsmail im Opt-In Szenario eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG.
Diese Rechtsauffassung stellt das bisher als optimal klassifizierte Vorgehen des Double Opt In stark in Frage. Es kann aber bezweifelt werden, ob der BGH dieser Rechtsauffassung folgen wird.