Der Begriff Datenschutzkonzept ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis lassen sich verschiedene Auffassungen von einem Datenschutzkonzept finden.
Wir verstehen unter einem Datenschutzkonzept:
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[li]Interne Verarbeitungsübersicht[/li]
[li]Sicherheitskonzept[/li]
[li]Maßnahmenplan[/li]
[li]Sensibiliserungsplan[/li]
[li]Betroffenenrechte[/li]
[li]Maßnahmenplan[/li]
[/list]