Der Bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in seinem 25. Tätigkeitsbereicht Mindestanforderungen für den Einsatz mobiler Endgeräte formuliert:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb25/tb25.pdf Abschnitt 2.1.3 Mobile Geräte
Check:
- Sensibilistät der Daten verbietet die Verarbeitung auf mobilen Geräten nicht grundsätzlich
- Passwortsicherung des Gerätes
- Vollständige Löschung der Daten bei mehrmaliger Falscheingabe
- Möglichkeit zur Fernlöschung durch IT-Abteilung
- Kein Zugriff von Apps auf dienstliche Daten
- Verschlüsselung des Gerätes
- Installation von Sicherheitssoftware (Virenscanner etc.)
- Regelung zur Entsorgung des Gerätes