Die Bundesregierung scheint es mit dem Beschäftigtendatenschutz ernst zu meinen. Nachdem in der letzten Woche der Beschäftigtendatenschutz auf der Tagesordnung des Innenausschusses erschienen und dann kurzfristig, wie es hieß, aus Zeitmangel wieder verschwunden war, wurde er nun auf der Sitzung am 30.01.2013 des Innenausschusses terminiert. Konsequenter Weise wurde auch direkt die Tagesordnung des Bundestages für den 01.02.2013 angepasst.
In den Sitzungen werden folgende Entwürfe beraten:
Kurzzusammenfassung der Pläne:
Auf Grund der Skandale aus dem Jahr 2009, die zum großen Teil im Arbeitnehmerbereich vorgefallen waren, hat die Bundesregierung Regelungsbedarf erkannt. Die Regelungen des dann gefassten § 32 BDSG waren weder praktikabel, noch bieten Sie einen Schutz für die Arbeitnehmer. Durch den neuen § 32 BDSG waren z.B. Kontrollmaßnahmen gegen einen konkret verdächtigten Mitarbeiter zur Aufklärung einer Straftat erheblich schwerer, als präventive Kontrollmaßnahmen gegen eine unbestimmte Gruppe.
Dieser Misstand soll mit dem Änderungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz behoben werden. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, die Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes, die zur Zeit in verschiedenen Gesetzen geregelt, und zudem durch die Rechtsprechung weiterentwickelt wurde, transparenter zu gestalten und zudem einen fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien zu erreichen.
Regelungsfelder des Entwurfs der Bundesregierung sind:
- Datenerhebung im Bewerbungsverfahren
- Datennutzung im Beschäftigungsverhältnis
- Betriebsvereinbarung und Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
- Erlaubte Kontrollmaßnahmen im Beschäftigungsverhältnis
- Videoüberwachung
- Ortsdatenerfassung (GPS)
- Biometrische Verfahren
- Nutzung und Auswertung von Telekommunikationsdaten
Eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklung erhalten Sie in der Infoveranstaltung Arbeitnehmerdatenschutz kompakt oder ausführlicher im Tagesseminar Arbeitnehmerdatenschutz.